Liebe Innungsmitglieder,
das Coronavirus hält nicht nur das Handwerk, sondern die gesamte Wirtschaft in Atem. Die einen halten es für überzogene Hysterie, andere machen sich ernsthafte Gedanken um ihre betriebliche Existenz oder haben schlichtweg Angst um ihre Gesundheit.
Veranstaltungen durchführen oder absagen?
Auch wir als Vertreter der Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill sowie die uns angeschlossenen Innungen tragen für unsere Mitgliedsbetriebe und Mitarbeiter eine große Verantwortung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir aktuell mit der Frage konfrontiert, ob wir Veranstaltungen der KH und der Innungen stattfinden lassen oder aber absagen. Das Robert-Koch-Institut, das Bundesgesundheitsministerium sowie der Lahn-Dill-Kreis haben hierzu konkrete Empfehlungen oder – auf Kreisebene – sogar konkrete Verfügungen veröffentlicht, die für uns verpflichtend anzuwenden sind bzw. als Orientierungshilfe dienen. Letztlich prüfen wir in jedem Einzelfall sehr genau, ob wir eine Veranstaltung verschieben bzw. absagen. Wir werden Sie jeweils informieren, ob Veranstaltungen ausfallen oder stattfinden und bitten bereits jetzt um Ihr Verständnis.
Erste Bürgerpflicht: Ruhe bewahren!
Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill möchte Ihnen als
verlässlicher und verantwortungsbewusster Partner des Handwerks einige
Informationen und Hinweise zu dem Coronavirus geben.
Zwar gibt es für eine Epidemie Notfallpläne, aber ein wirkliches Patentrezept
für die aktuelle Situation existiert sicherlich nicht. Das bedeutet, wir müssen
das Beste daraus machen und vor allem Ruhe bewahren, dabei jedoch den Schutz
der eigenen Gesundheit, den seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der
Handlungsfähigkeit des eigenen Betriebs, ernst zu nehmen.
Was Sie als Handwerksbetrieb wissen sollten!
Nachfolgend möchten wir Ihnen als Betriebsinhaber hinsichtlich des Umgangs mit dem Coronavirus einige Hilfestellungen und Tipps geben:
Kurzarbeitergeld bei Quarantäne und Arbeitswegfall!
Sollten Sie zukünftig als Handwerksbetrieb von einer Quarantäne betroffen sein, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Kurzarbeit anzuordnen und bei Entgeltausfällen für die betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld zu erhalten. Diese Leistungen müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann z.B. der Fall sein, wenn aufgrund des Coronavirus Kundenaufträge ausbleiben und dadurch die Arbeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Wie die große Koalition mitgeteilt hat, sollen die Anforderungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld deutlich gesenkt werden. Insbesondere bekommen Arbeitgeber im Bedarfsfall die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet. Sobald der Gesetzgeber verbindliche und konkrete Regelungen verabschiedet und diese in Kraft treten (voraussichtlich Mitte April), werden wir Sie hierüber ausführlich informieren. Bis dahin empfehlen wir Ihnen folgende Informationen der Bundesagentur für Arbeit sowie bei Fragen hierzu die Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit :
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Arbeitsrechtliche und vertragsrechtliche Folgen und Empfehlungen
Das Coronavirus wirft in Ihren Unternehmen gegebenenfalls auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Ein Merkblatt der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gibt Ihnen hierzu einen ersten Überblick und wichtige Hinweise für Ihre betriebliche Praxis.
Zeitnah werden wir Ihnen weitere Informationen und Handreichungen sowohl zu arbeitsrechtlichen als auch vertragsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung stellen.
Wie minimiere ich das Ansteckungsrisiko?Im Falle einer Pandemie ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen unerlässlich. Mit den folgenden 4 Maßnahmen können Sie das Infizierungsrisiko bereits senken:
- Achten Sie auf sorgfältige Handhygiene. Eine Anleitung in fünf Schritten bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
- Bei der Handhygiene können viruzide Desinfektionsmittel, insbesondere bei infektionshygienischen Anlässen, eine gute Unterstützung sein, soweit sie aktuell überhaupt verfügbar sind.
- Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette. Wie diese aussieht, erklärt die BZgA auf ihrem Portal infektionsschutz.de.
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Erkrankten. Auf Händeschütteln sollte nach Möglichkeit ebenfalls verzichtet werden.
Weitere Infos zum Coronavirus
Weitere Informationen zum Coronavirus, wie es z.B. übertragen wird und wie groß die Gefahr der Ansteckung ist, wie lange die Erkrankung bei infizierten Menschen in der Regel dauert und welche Symptome es gibt, finden Sie auf den beiden folgenden Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts:
Wir hoffen, dass die vorstehenden Ausführungen Ihnen im Umgang mit Coronavirus eine Hilfe sind und Ihr betrieblicher Alltag durch die Umsetzung der Maßnahmen so wenig wie möglich tangiert sein wird. Selbstverständlich steht Ihnen das Team der Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill für weitere Fragen und Auskünfte in gewohnter Weise gerne zur Verfügung.
Handwerkliche Grüße aus Wetzlar
Kreishandwerksmeister Geschäftsführer
Ralf Jeschke Sebastian Hoffmanns