Datum/Zeit
Date(s) - 02.03.2026
14:00 - 17:00
Kategorien
Themen:
-
- Gesetzliche Neuregelungen in 2026
- Neuigkeiten zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Krankheitsregelungen
-
- Teilzeit und – 4-Tage-Woche wieder ein Thema- auch fürs Handwerk?
- Betriebsinterne Regelung: Im Arbeitsvertrag festhalten oder im Tarifvertrag enthalten – z. B. Beginn der Arbeitszeit
- Rechtliche Vorgaben: Arbeitsbeginn ist dort, wo die Arbeit aufgenommen wird. (Direktionsrecht) Fahrtzeiten sind unter bestimmten Bedingungen (meist) Arbeitszeit. Beginn der Arbeitsleistung mit dem Rüsten des Fahrzeuges, Einsatzbesprechung, etc.
- Empfehlung: Klare Regelung zur Vergütung von Fahrtzeiten und auch Umkleidezeiten treffen.
-
- Mindestlohn, Minijob, Tariflohn – Änderungen 2026 zu Vergütung
-
- Mindestlohn
- Minijob-Grenze
- Tariflöhne im Handwerk ein Überblick für die Teilnehmer
-
- Weitere ausgewählte Neuigkeiten im Arbeitsrecht mit Bezug auf das Handwerk
- Werkvertrag – Vergütungsfalle Nachträge, Abschläge, Widerruf und Abnahme
-
- Widerrufsrecht wird für die Verbraucher attraktiv: Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch und insbesondere bei geschlossenen Verträgen außerhalb der Geschäftsräume.
- Abnahme: Ohne Abnahme beginnt keine Gewährleistungsfrist und keine Fälligkeit der Vergütung– Dokumentation und Protokolle sind essenziell.
- Mängelrüge und kein Mangel – wie gehen wir damit um, ein Handlungsvorschlag und wer zahlt den Einsatz !?
- Wer zahlt den ausgefallenen Termin
-
- Handwerkerrechnung absetzen – neue Voraussetzung 2026
- Die Ausbildung im Handwerk und die Handwerksjunioren
-
- Vorstellung der neuen Initiative Handwerksjunioren.
- Probezeit richtig genutzt in der Ausbildung und im Arbeitsvertrag
- Was läuft in der Berufsschule die Rechte und Pflichten rund um den Unterricht
- Wenn Azubis Trinken und Kiffen – Ihre Rechte und Pflichten auch mit Blick auf die Versicherung
-
- Update E-Rechnung
-
- Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend und in 2026 wird’s ernst. Erste Erfahrungen zeigen:
- Technische Umsetzung: Unternehmen müssen Rechnungen in strukturierten Formaten (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausstellen.
- Herausforderungen: Abrechnungsfragen zu Leistungen aus 2025
- Praktische Tipps: Umstellung, Schulung der Mitarbeiter und enge Abstimmung mit Steuerberatern sind essenziell.
- Kein Stillstand in 2026 – jetzt eilt es – Deadline 31.12.2026 (!)
-
- Verschiedenes – Aktuelle- Wunschthemen der Teilnehmer
- Gerne nehmen wir Ihr Wunschthema entgegen und werden dazu ausführlich Stellung nehmen. Teilen Sie uns dies bitte bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail mit.
Kosten:-
-
- Innungsmitglieder: 89,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer
- Nicht-Innungsmitglieder: 178,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer
-
-
Seminargebühren/ Rücktritt:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Anmeldung um eine verbindliche Anmeldung handelt.
Bei Rücktritt stellen wir Ihnen nachfolgende Seminargebühren in Rechnung:
Rücktritt ≥ 10 Tage vor Seminarbeginn: kostenloser Rücktritt
Rücktritt ≥ 7 Tage vor Seminarbeginn: 75 % der Gebühren
Rücktritt ≤ 6 Tage vor Seminarbeginn / Nichterscheinen: 100 % der Gebühren
Die Entsendung von Ersatzteilnehmenden ist möglich.
Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen.Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVOhttps://www.kh-lahn-dill.de/datenschutzhinweis/