Karte nicht verfügbar

Datum/Zeit
Date(s) - 31.03.2025
15:00 - 17:00

Kategorien


Themen:

        1. Gesetzliche Neuregelungen in 2025 unter Beachtung der Sondierungsgespräche der „neuen Bundesregierung“
        2. Neuigkeiten zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Krankheitsregelungen
          • Die Anrechnung der Arbeitszeit ist ein häufiges Streitthema. Grundsätzlich gilt:
            • Betriebsinterne Regelung: Im Arbeitsvertrag festhalten oder im Tarifvertrag enthalten. (Maler : TV grundsätzlich auf der Baustelle)
            • Rechtliche Vorgaben: Arbeitsbeginn ist dort, wo die Arbeit aufgenommen wird. (Direktionsrecht) Fahrtzeiten sind unter bestimmten Bedingungen (meist) Arbeitszeit. Beginn der Arbeitsleistung mit dem Rüsten des Fahrzeuges, Einsatzbesprechung, etc.
            • Empfehlung: Klare Regelung zur Vergütung von Fahrtzeiten und auch Umkleidezeiten treffen.
        3. Mindestlohn, Minijob, Tariflohn – Änderungen 2025 zu Vergütung
          • Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € pro Stunde.
          • Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde auf 556 € monatlich angehoben, um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen.
          • Tariflöhne im Handwerk: Je nach Gewerbe und Bundesland steigen Tariflöhne ebenfalls – individuelle Prüfung notwendig.
          • Neu: Elektro, SHK
        4. Werkvertrag – Vergütungsfalle Nachträge, Abschläge, Widerruf und Abnahme
          • Nachträge: Änderungen oder Zusatzleistungen müssen schriftlich fixiert werden – andernfalls droht Vergütungsverlust. (Dez. 2024 bestätigt dies die Rechtsprechung)
          • Widerrufsrecht: Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch und insbesondere bei geschlossenen Verträgen außerhalb der Geschäftsräume.
          • Abnahme: Ohne Abnahme beginnt keine Gewährleistungsfrist und keine Fälligkeit der Vergütung– Dokumentation und Protokolle sind essenziell.
        5. Handwerkerrechnung absetzen – neue Voraussetzung 2025
          • Steuerliche Förderung: Kunden können Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € p. a.).
          • Neu 2025: Elektronische Bezahlung verpflichtend – Barzahlungen werden steuerlich nicht mehr anerkannt.
        6. BG-Prüfung zur Einteilung in die Gefahrklassen – Verhaltenshinweis
          • Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig die Gefahrenklassen, die den Beitragssatz bestimmen. Keine Angst vor langem Fragekatalog.
            • Wichtig: Korrekte Tätigkeitsbeschreibung für eine faire Beitragseinstufung.
            • Vorbereitung: Alle Nachweise zu Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisungen bereithalten.
            • Verhaltenshinweis: Kooperativ auftreten, aber unklare Einstufungen ggf. prüfen lassen.
        7. Update E-Rechnung – erste Erfahrungen
          • Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Erste Erfahrungen zeigen:
            • Technische Umsetzung: Unternehmen müssen Rechnungen in strukturierten Formaten (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausstellen.
            • Herausforderungen: Abrechnungsfragen zu Leistungen aus 2024
            • Praktische Tipps: Frühzeitige Umstellung, Schulung der Mitarbeiter und enge Abstimmung mit Steuerberatern sind essenziell.
        8. Verschiedenes – Aktuelles- Wunschthemen der Teilnehmer

    Gerne nehmen wir Ihr Wunschthema entgegen und werden dazu ausführlich Stellung nehmen. Teilen Sie uns dies bitte bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per Mail mit.

    Kosten:

  1.  
        • Mitglieder: 80,00 Euro (zzgl. MwSt.)
        • Nicht-Mitglieder: 160,00 Euro (zzgl. MwSt.)

    Seminargebühren/ Rücktritt:

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Anmeldung um eine verbindliche Anmeldung handelt.
    Bei Rücktritt stellen wir Ihnen nachfolgende Seminargebühren in Rechnung:
    Rücktritt ≥ 10 Tage vor Seminarbeginn:                                    kostenloser Rücktritt
    Rücktritt ≥ 7 Tage vor Seminarbeginn:                                         75 % der Gebühren
    Rücktritt ≤ 6 Tage vor Seminarbeginn / Nichterscheinen:          100 % der Gebühren
    Die Entsendung von Ersatzteilnehmenden ist möglich.
    Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen.

    Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

    https://www.kh-lahn-dill.de/datenschutzhinweis/