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Datum/Zeit
Date(s) - 02.03.2026
14:00 - 17:00

Kategorien


Themen:

    1. Gesetzliche Neuregelungen in 2026
    2. Neuigkeiten zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Krankheitsregelungen
        • Teilzeit und – 4-Tage-Woche wieder ein Thema- auch fürs Handwerk?
        • Betriebsinterne Regelung: Im Arbeitsvertrag festhalten oder im Tarifvertrag enthalten – z. B. Beginn der Arbeitszeit
        • Rechtliche Vorgaben: Arbeitsbeginn ist dort, wo die Arbeit aufgenommen wird. (Direktionsrecht) Fahrtzeiten sind unter bestimmten Bedingungen (meist) Arbeitszeit. Beginn der Arbeitsleistung mit dem Rüsten des Fahrzeuges, Einsatzbesprechung, etc.
        • Empfehlung: Klare Regelung zur Vergütung von Fahrtzeiten und auch Umkleidezeiten treffen.
    3. Mindestlohn, Minijob, Tariflohn – Änderungen 2026 zu Vergütung
        • Mindestlohn
        • Minijob-Grenze
        • Tariflöhne im Handwerk ein Überblick für die Teilnehmer
    4. Weitere ausgewählte Neuigkeiten im Arbeitsrecht mit Bezug auf das Handwerk
    5. Werkvertrag – Vergütungsfalle Nachträge, Abschläge, Widerruf und Abnahme
        • Widerrufsrecht wird für die Verbraucher attraktiv: Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch und insbesondere bei geschlossenen Verträgen außerhalb der Geschäftsräume.
        • Abnahme: Ohne Abnahme beginnt keine Gewährleistungsfrist und keine Fälligkeit der Vergütung– Dokumentation und Protokolle sind essenziell.
        • Mängelrüge und kein Mangel – wie gehen wir damit um, ein Handlungsvorschlag und wer zahlt den Einsatz !?
        • Wer zahlt den ausgefallenen Termin
    6. Handwerkerrechnung absetzen – neue Voraussetzung 2026
    7. Die Ausbildung im Handwerk und die Handwerksjunioren
        • Vorstellung der neuen Initiative Handwerksjunioren.
        • Probezeit richtig genutzt in der Ausbildung und im Arbeitsvertrag
        • Was läuft in der Berufsschule die Rechte und Pflichten rund um den Unterricht
        • Wenn Azubis Trinken und Kiffen – Ihre Rechte und Pflichten auch mit Blick auf die Versicherung
    8. Update E-Rechnung
        • Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend und in 2026 wird’s ernst. Erste Erfahrungen zeigen:
        • Technische Umsetzung: Unternehmen müssen Rechnungen in strukturierten Formaten (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausstellen.
        • Herausforderungen: Abrechnungsfragen zu Leistungen aus 2025
        • Praktische Tipps: Umstellung, Schulung der Mitarbeiter und enge Abstimmung mit Steuerberatern sind essenziell.
        • Kein Stillstand in 2026 – jetzt eilt es – Deadline 31.12.2026 (!)
    9. Verschiedenes – Aktuelle- Wunschthemen der Teilnehmer
  1. Gerne nehmen wir Ihr Wunschthema entgegen und werden dazu ausführlich Stellung nehmen. Teilen Sie uns dies bitte bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per E-Mail mit.

  2. Kosten:

        • Innungsmitglieder: 89,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer
        • Nicht-Innungsmitglieder: 178,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer

Seminargebühren/ Rücktritt:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Anmeldung um eine verbindliche Anmeldung handelt.
Bei Rücktritt stellen wir Ihnen nachfolgende Seminargebühren in Rechnung:
Rücktritt ≥ 10 Tage vor Seminarbeginn:                                    kostenloser Rücktritt
Rücktritt ≥ 7 Tage vor Seminarbeginn:                                         75 % der Gebühren
Rücktritt ≤ 6 Tage vor Seminarbeginn / Nichterscheinen:          100 % der Gebühren
Die Entsendung von Ersatzteilnehmenden ist möglich.
Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen.Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVOhttps://www.kh-lahn-dill.de/datenschutzhinweis/