Datum/Zeit
Date(s) - 31.03.2025
15:00 - 17:00
Kategorien
Themen:
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- Gesetzliche Neuregelungen in 2025 unter Beachtung der Sondierungsgespräche der „neuen Bundesregierung“
- Neuigkeiten zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Krankheitsregelungen
- Die Anrechnung der Arbeitszeit ist ein häufiges Streitthema. Grundsätzlich gilt:
- Betriebsinterne Regelung: Im Arbeitsvertrag festhalten oder im Tarifvertrag enthalten. (Maler : TV grundsätzlich auf der Baustelle)
- Rechtliche Vorgaben: Arbeitsbeginn ist dort, wo die Arbeit aufgenommen wird. (Direktionsrecht) Fahrtzeiten sind unter bestimmten Bedingungen (meist) Arbeitszeit. Beginn der Arbeitsleistung mit dem Rüsten des Fahrzeuges, Einsatzbesprechung, etc.
- Empfehlung: Klare Regelung zur Vergütung von Fahrtzeiten und auch Umkleidezeiten treffen.
- Die Anrechnung der Arbeitszeit ist ein häufiges Streitthema. Grundsätzlich gilt:
- Mindestlohn, Minijob, Tariflohn – Änderungen 2025 zu Vergütung
- Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € pro Stunde.
- Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde auf 556 € monatlich angehoben, um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen.
- Tariflöhne im Handwerk: Je nach Gewerbe und Bundesland steigen Tariflöhne ebenfalls – individuelle Prüfung notwendig.
- Neu: Elektro, SHK
- Werkvertrag – Vergütungsfalle Nachträge, Abschläge, Widerruf und Abnahme
- Nachträge: Änderungen oder Zusatzleistungen müssen schriftlich fixiert werden – andernfalls droht Vergütungsverlust. (Dez. 2024 bestätigt dies die Rechtsprechung)
- Widerrufsrecht: Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch und insbesondere bei geschlossenen Verträgen außerhalb der Geschäftsräume.
- Abnahme: Ohne Abnahme beginnt keine Gewährleistungsfrist und keine Fälligkeit der Vergütung– Dokumentation und Protokolle sind essenziell.
- Handwerkerrechnung absetzen – neue Voraussetzung 2025
- Steuerliche Förderung: Kunden können Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € p. a.).
- Neu 2025: Elektronische Bezahlung verpflichtend – Barzahlungen werden steuerlich nicht mehr anerkannt.
- BG-Prüfung zur Einteilung in die Gefahrklassen – Verhaltenshinweis
- Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig die Gefahrenklassen, die den Beitragssatz bestimmen. Keine Angst vor langem Fragekatalog.
- Wichtig: Korrekte Tätigkeitsbeschreibung für eine faire Beitragseinstufung.
- Vorbereitung: Alle Nachweise zu Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisungen bereithalten.
- Verhaltenshinweis: Kooperativ auftreten, aber unklare Einstufungen ggf. prüfen lassen.
- Die Berufsgenossenschaften prüfen regelmäßig die Gefahrenklassen, die den Beitragssatz bestimmen. Keine Angst vor langem Fragekatalog.
- Update E-Rechnung – erste Erfahrungen
- Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Erste Erfahrungen zeigen:
- Technische Umsetzung: Unternehmen müssen Rechnungen in strukturierten Formaten (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausstellen.
- Herausforderungen: Abrechnungsfragen zu Leistungen aus 2024
- Praktische Tipps: Frühzeitige Umstellung, Schulung der Mitarbeiter und enge Abstimmung mit Steuerberatern sind essenziell.
- Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung für B2B-Transaktionen in Deutschland verpflichtend. Erste Erfahrungen zeigen:
- Verschiedenes – Aktuelles- Wunschthemen der Teilnehmer
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Gerne nehmen wir Ihr Wunschthema entgegen und werden dazu ausführlich Stellung nehmen. Teilen Sie uns dies bitte bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per Mail mit.
Kosten:
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- Mitglieder: 80,00 Euro (zzgl. MwSt.)
- Nicht-Mitglieder: 160,00 Euro (zzgl. MwSt.)
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Seminargebühren/ Rücktritt:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Anmeldung um eine verbindliche Anmeldung handelt.
Bei Rücktritt stellen wir Ihnen nachfolgende Seminargebühren in Rechnung:
Rücktritt ≥ 10 Tage vor Seminarbeginn: kostenloser Rücktritt
Rücktritt ≥ 7 Tage vor Seminarbeginn: 75 % der Gebühren
Rücktritt ≤ 6 Tage vor Seminarbeginn / Nichterscheinen: 100 % der Gebühren
Die Entsendung von Ersatzteilnehmenden ist möglich.
Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill behält sich das Recht vor, bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen.Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
https://www.kh-lahn-dill.de/datenschutzhinweis/
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