Service

Für Sie als selbständigen Handwerksunternehmer gibt es viele gute Gründe, Mitglied einer Handwerksinnung zu sein. Neben der Zugehörigkeit zu einer starken Innungsgemeinschaft sind es vor allem kostenfreie und -günstige Dienstleistungen, die Sie exklusiv in Anspruch nehmen können!

Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill versteht sich als kompetenter Ansprechpartner für die Mitgliedsbetriebe ihrer 16 Innungen und bietet in Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden viele Dienstleistungen an – und die kommen sowohl dem einzelnen Mitgliedsbetrieb als auch dem ganzen Berufsstand zugute.

Arbeitsrecht
Vorsicht ist besser als Nachsicht!

 

Deshalb beraten wir Sie als Innungsmitglied in arbeitsrechtlichen Fragen von Anfang an.

Sie schließen einen neuen Arbeitsvertrag ab? Gerne prüfen wir Ihren Entwurf oder unterstützen Sie bei der Erstellung. Auch in einem persönlichen Beratungstermin.

Bei uns erhalten Sie – teilweise branchenangepasste – Mustertexte.

Sie möchten wissen, wie viel Urlaub Ihrem Arbeitnehmer zusteht oder wie die Arbeitszeiten zu berechnen sind? Fragen Sie uns!

Wir haben für Sie immer die aktuellsten Tarifverträge vorliegen und können Sie daher optimal beraten. Selbstverständlich können Sie von uns auch aktuelle Tarifinformationen beziehen.

Und wenn es doch einmal schiefgeht?

Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine schriftliche Abmahnung oder Kündigung aussprechen müssen und prüfen Ihren Text oder helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung.

Wir vertreten Sie als Innungsmitglied vor dem Arbeitsgericht. So sparen Sie bares Geld.

 

Ihre Ansprechpartner:
Steffen Thiel
Tel. 06441 44 72 8 07
E-Mail: s.thiel@khldk.de

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit – Beratung und Betreuung durch Ihre Kreishandwerkerschaft

Die Umsetzung von Arbeitssicherheit in Betrieben bedeutet mehr als die Ausstattung mit Schutzausrüstungen.

Der Gesetzgeber fordert für jeden Betrieb die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.

Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Regeln des Gesetzgebers sowie der Unfallversicherungsträgern stellen die Grundlagen hierzu.

Ohne Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht die Gefahr, Beschäftigte oder Nutzer der Arbeitsstätte unnötigen Risiken auszusetzen. Gesetzliche Bestimmungen können verletzt und (durch ausbleibende Versicherungsleistungen im Schadensfall) die Existenz des Unternehmens gefährden.

Der mögliche Imageschaden eines Unternehmens ist in einem solchen Fall enorm.

Kooperation

In Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Gießen bieten wir Ihnen die Dienste unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Ihr Kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich ist Herr Meik Sänger.

Unser Ziel ist es, Ihnen Rechtssicherheit in allen Fragen um den Arbeitsschutz zu bieten!

Umfassende Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherungsgesetzt (ASIG).

Unser Leistungsspektrum im Rahmen der sicherheitstechnischen Beratung und Betreuung umfasst:

  • die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch Kooperationen
  • Beratung zu gesetzlichen Anforderungen
  • Unterstützung bei der Erstellung zu Gefährdungsbeurteilungen / -analysen
  • regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen inkl. der Protokollierung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung zum Gefahrstoffmanagement
  • Unterstützung bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumentationen
  • Beratung bei der Gestaltung, Auswahl und deren Einsatz von Arbeitsmitteln und PSA
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Unterweisungen der beschäftigten

 Angebotserstellung

Die Kosten richten sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfang, welcher in Stunden auf Basis Ihrer Beschäftigtenzahl und Ihrer Gefährdungsklasse ermittelt wird. Sie sind somit jederzeit transparent und für Sie nachvollziehbar. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Mindestlaufzeit eines Betreuungsvertrages beträgt zwei Jahre und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.

 Ihr Nutzen

  • Durch die Beauftragung werden Sie entlastet und können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren
  • Sie erfüllen die Grundvoraussetzungen des Arbeitsschutzes!
  • Sie reduzieren mögliche Ausfallkosten
  • Sie erlangen Rechtssicherheit in Bezug auf Arbeitssicherheit
  • Sie steigern Ihre Unternehmensqualität und Ihre Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit

Was wir Ihnen noch anbieten

Wir planen, unser Angebot in den nächsten Jahren auszuweiten und für Sie attraktive Schulungen und Maßnahmen anzubieten. Bleiben Sie informiert!

 

Ihre Ansprechpartner:

Sebastian Hoffmanns
Tel. 06441 44 72 800
E-Mail: s.hoffmanns@khldk.de

Meik Sänger
Tel. 06441 44 72 8 18

Corona Update

+++Corona Update 07.02.2022+++ Wegfall der 2G-Regel für Einzelhandel und Ausstellungsräume; FFP2-Maskenpflicht

 

Seit heute (Montag, 07.02.2022) gilt eine wichtige Änderung in der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen:

Die bisher für weite Teile des Einzelhandels und Ausstellungsräume geltende 2G-Regel wurde abgeschafft.

Für alle Verkaufsstätten und Ausstellungsräume, auch für Bäckereien, Fleischereien und Konditoreien, gilt für Kundinnen und Kunden ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Kundinnen und Kunden, die älter als 15 Jahre sind, müssen eine Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil tragen. Für Kinder ab 6 Jahren genügt eine medizinische Maske. Für jüngere Kinder besteht keine Maskenpflicht.

Achtung: Diese Regel gilt nicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Hier genügt weiterhin eine medizinische Maske, soweit die zuständige Berufsgenossenschaft durch den Arbeitsschutzstandard keine strengeren Regelungen trifft.

Für Friseurbetriebe ändert sich nichts! Es sind jedoch die Arbeitsschutzstandards der BGW zu beachten, nach denen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt.

Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 10 Personen die 2G-Plus Regel. Dies gilt nicht für rein betriebliche Zusammenkünfte wie z.B. Besprechungen oder Betriebsversammlungen. In der Innengastronomie und im Cafébetrieb gilt ebenfalls die 2G-Plus Regel.

Dokumentenservice

Kostenfrei für alle ordentlichen Mitglieder der angeschlossenen Innungen!

Online-Abruf:
https://dokumentenservice.net/ (Im ersten Feld KHS Lahn-Dill auswählen)

NEU: Mit Arbeitsvertragsgenerator!

Ihre Ansprechpartnerin:
Katahrina Deblond
Tel. 06441 44 72 8 02
E-Mail: k.deblond@khldk.de

Inkasso

Die gemeinsame Inkassostelle der Kreishandwerkerschaften Gießen, Marburg, Biedenkopf, Limburg und Lahn-Dill sowie der Maler- und Lackiererinnung Rhein Main – ein bundesweit registriertes Inkassounternehmen – übernimmt für Innungsmitglieder die Einziehung von Forderungen, bei denen sich der Schuldner im Verzug befindet.
Inkassodienstleistungen dürfen nur durch Personen erbracht werden, die ihre Sachkunde bei dem zuständigen Gericht nachgewiesen haben. Unsere Inkassostelle steht unter der Leitung einer Volljuristin, Frau Dr. Sandra Scheuermann.
Mitarbeiterinnen sind Frau Brigitte Wahl, Frau Ilona Kraft, Frau Bianca Schulz.

In der Regel läuft das Inkassoverfahren folgendermaßen ab:

1. SCHUFA-Auskunft

Vorab können Sie bei offenen Forderungen über uns eine SCHUFA-Auskunft gegen eine geringe Gebühr einholen lassen, um Ihr Forderungsausfallrisiko besser abschätzen zu können.

2. vorgerichtliches Inkasso

Im vorgerichtlichem Inkasso nehmen wir mit Ihren Schuldnern schriftlich und telefonisch Kontakt auf, um den Einzug Ihrer überfälligen Forderungen individuell, aber bestimmt und möglichst zügig voranzutreiben.
Wir benötigen von Ihnen zunächst

  • die Rechnung über die Forderung
  • die Mahnung
  • eine Vollmacht (diese senden wir Ihnen zu)

und soweit vorhanden

  • die Vertragsunterlagen einschließlich AGBs
  • bei Werkverträgen Abnahmeprotokolle
  • sonstige Unterlagen, soweit Sie sie für die Sache als relevant erachten

3. gerichtliches Mahnverfahren

4. Zwangsvollstreckung

5. Titelüberwachung

 

Weitere Informationen

Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in unserer Broschüre, die Sie hier herunterladen können.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Katahrina Deblond
Tel. 06441 44 72 8 02
E-Mail: k.deblond@khldk.de

KFZ Schiedsstelle

Differenzen mit ihrem Kfz-Betrieb im Lahn-Dill-Kreis können Verbraucher kostenlos, unbürokratisch und ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, wenn sie sich an unsere Kfz-Schiedsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle schafft Meinungsverschiedenheiten aus der Welt, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf (mit Ausnahme des Kaufpreises) ergeben.

Für den Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ist der Schiedsspruch bindend, dem Kunden bleibt immer noch der Weg zum Gericht. Die meisten, der vor die Schiedsstelle gebrachten Fälle können dort jedoch einvernehmlich gelöst werden. So dass es im Interesse von Verbraucher und Betriebsinhaber nicht zu einer oftmals langwierigen und teuren Auseinandersetzung vor Gericht kommen muss.

Den Vorsitz übernimmt ein unabhängiger Jurist mit Befähigung zum Richteramt. Daneben gehören der Schiedskommission zwei Sachverständige (ADAC und DAT) an, die in der Lage sind, auch komplexe technische Fragen im Laufe des Verfahrens zu beantworten und objektiv einzuschätzen. Weiterhin wird die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Lahn-Dill in der Kommission durch ein Mitglied vertreten.

Rechtsanwalt Christoph Schäfer Vorsitzender
me. Martin Kolmer Kfz-Innung Lahn-Dill
me. Steffen Seibert Kfz-Innung Lahn-Dill
Dipl. Ing. Kurt Neikes Sachverständiger (DAT)
Ulrich Buckmann Sachverständiger (ADAC)
Hans-Georg Waldschmidt Pressevertreter
Christiane Baumann Schriftführerin

Sie haben ein Problem mit Ihrem Kfz-Betrieb und möchten ein Verfahren vor der Schiedsstelle eröffnen? Hier finden SIe alle notwenidigen Informationen und Formulare. Haben Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Kfz-Schiedsstelle Lahn-Dill – GESCHAEFTS- UND VERFAHRENSORDNUNG

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Christiane Baumann
Tel. 06441 44 72 8 01
E-Mail: c.baumann@khldk.de

Produktverkauf

Diese Produkte erhalten Sie in Dillenburg & Wetzlar

 

Mit entsprechender Anerkennung:

  • AU / SP / GAS-Siegel
  • SP Plaketten  (mit entsprechender Jahreszahl versehen)
  • Feinstaubplaketten grün / gelb / rot

Ausbildungsnachweise / Berichtshefte für folgende Ausbildungsberufe:

  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Bäcker/in
  • Dachdecker/in
  • Elektroniker/in
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk  – SP Bäckerei/Fleischerei/Konditorei
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Feinwerkmechaniker/in
  • Fleischer/in
  • Friseur/in
  • Maler- und Lackierer/in
  • Metallbauer/in
  • Tischler/in
  • Neutrale Ausbildungsnachweise (ohne Zuordnung eines Berufes)

Zahlungsmöglichkeiten: Bar oder auf Rechnung

  • Auf Wunsch senden wir Ihnen die benötigten Artikel gerne per Post zu (zzgl. Porto und Verpackung).

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Katahrina Deblond
Tel. 06441 44 72 8 02
E-Mail: k.deblond@khldk.de

Rahmenverträge

 

Profitieren Sie von den Tankkartensystemen Shell & DKV der Kaiser & Tappe GmbH. Als Innungsmitglied der Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill nutzen Sie die Rahmenvertragskonditionen und wählen zwischen den beiden Systemen die Tankkarte aus, die am besten zu Ihnen passt.

Mit der Shell Card tanken Sie an über 25.000 Stationen europaweit und erhalten Rabatte auf einen Tagesfestpreis bei Dieselkraftstoff.

Mit der DKV Card nutzen Sie das größte Tankstellennetz Europas mit 95% Netzabdeckung an über 100.000 Stationen in Europa. Sie erhalten Rabatte auf Diesel- und Ottokraftstoff auf einen Tagesfestpreis oder den Säulenpreis.

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen erhalten Sie unter www.kaiser-tappe.de.

Download Flyer

Download Erläuterungen euroShell Profi-Preis

Als Ihre Kreishandwerkerschaft liegt uns nicht nur eine bestmögliche Betreuung zu allen Themen rund um Ihren Betrieb am Herzen, sondern wir möchte Ihnen auch die Möglichkeit der Beratung durch Minerva KundenRechte vorstellen, die Sie gerne aufgrund eines Rahmenvertrags mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften in Hessen in Anspruch nehmen dürfen.

 

Durch den Rahmenvertrag erhalten Mitglieder einer der uns angeschlossenen Innungen einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent auf das kostengünstige Honorar. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Bei Karriere Mittelhessen handelt es sich um eine zeitgemäße und kostengünstige Plattform zur Mitarbeitergewinnung, die den besonderen Fokus auf das Zusammenbringen von Bewerbern und Unternehmen in der Region legt. Das Preismodell von karriere-mittelhessen.de ist unkompliziert: Innerhalb Ihrer Jahresflat schreiben Sie so viele Stellen aus, wie Sie möchten, anders als bei einer Stellenanzeige, die Sie einzeln bezahlen müssten. Die Preise richten sich nach der Unternehmensgröße. Außerdem Sind Sie durchgehend mit einem Unternehmensprofil präsent.

Durch den Rahmenvertrag erhalten Mitglieder einer der uns angeschlossenen Innungen einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf die erste 12-monatige Vertragslaufzeit.

MEWA gehört zu den führenden europäischen Dienstleistern im Segment Textil-Management. Mit Berufs- und Schutzkleidung, textilen Putztüchern, Ölauffang- / Fußmatten und Waschraumhygiene bietet MEWA eine umfassende Versorgung inklusive intensiver Beratung und Betreuung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifizierter Hygiene und zuverlässigem Full-Service.

Durch ein breites Angebot von Artikeln für Arbeitsschutz aus dem Markenkatalog „World Wide Work by MEWA“ wird das Sortiment der Dienstleistung sinnvoll ergänzt.

Mitglieder der Innungen der KH Lahn-Dill erhalten auf die attraktiven  Dienstleistungen und Produkte der MEWA einen Nachlass von 5%. Lesen Sie hier mehr darüber.

Individuelle Beratung und Vorteile für Innungsmitglieder bei der Telekom. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Steuer- und Unternehmensberatung
Die gemeinsame Steuer- und Unternehmensberatungsstelle Gießen/Lahn-Dill ist eine seit Januar 2018 aktive Kooperation der Kreishandwerkerschaften Gießen und Lahn-Dill. In beiden Landkreisen bieten wir exklusiv für Innungsmitglieder ein Dienstleistungspaket an, das Sie sonst nur beim Steuerberater Ihres Vertrauens erhalten.

In den Büros in Gießen (Hauptsitz) und Wetzlar beschäftigen wir insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Da wir eine handwerkseigene Einrichtung sind, profitieren Sie von günstigen Gebühren und kennen uns, da wir ausschließlich Handwerksbetriebe betreuen, bestens in der Branche aus. Im Landkreis Gießen sind wir seit über 25 Jahren erfolgreich und bringen diese Erfahrung ab Januar 2018 mit in den Lahn-Dill-Kreis.

Außerdem ist die Erstberatung für Existenzgründer kostenfrei.

Unser Angebot umfasst:

Lohnbuchhaltung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Fristgerechte Abgabe der Sozialversicherungs- und Lohnsteuermeldungen
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Teilnahme an LVA/BfA- und Lohnsteuerprüfungen

Buchführung

  • Hinweise zu Art und Umfang der Aufzeichnungspflichten
  • Fristgerechte Vorlage der betriebswirtschaftlichen Auswertung
  • Organisationshilfen zur Belegführung und Ablage
  • Fristgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Jahresabschluss/Steuererklärungen

  • Ergebnisvorbesprechung für das voraussichtliche Jahresergebnis
  • Bewertungskriterien zur Inventur und sonstiger bilanzrelevanter Faktoren
    Termingerechte Erstellung und erläuternde Besprechung des Jahresabschlusses und der Steuerminimierungsalternativen
  • Externer und interner Betriebsvergleich
  • Termingerechte Abgabe der betrieblichen Steuererklärungen
  • Fristverlängerungsanträge bei dem Finanzamt einreichen
  • Prüfung von betrieblichen Steuerbescheiden
  • Beratung, Betreuung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Vereinbaren Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin!

Tel.: 06441/44 72 8 210

Ihre Ansprechpartner:

Sascha Prochazka
Goethestraße 10
35390 Gießen
Tel. 06441 9749031
E-Mail: sascha.prochazka@khgiessen.de

 

Claudia Köpke
Tel. 06441 44 72 8 210
E-Mail: claudia.koepke@khgiessen.de

Versorgungswerk

In Kooperation mit der Signal Iduna bietet das Versorgungswerk – geründet als eine handwerkliche Selbsthilfeeinrichtung – Betriebsinhabern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Beschäftigten besondere Konditionen bei Versicherungs- und Versorgungsleistungen mit speziellen Nachlässen für Innungmitglieder an.

Als Sozialeinrichtung des örtlichen Handwerks ist es erklärtes Ziel, entscheidend an der Existenzsicherung des Handwerks mitzuwirken.

 

Die Leistungen umfassen:

  • Kollektiv(rahmen)vertrag Leben/Rente
  • Kollektiv(rahmen)vertrag Pensionskasse
  • Rahmenvertrag Unfallversicherung
  • Rahmenvertrag Kraftfahrzeugversicherung
  • Rahmenvertrag gewerbliche Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Rahmenvertrag Rechtsschutzversicherung

Bei Ihrer Kreishandwerkerschaft erhalten Sie umfassende Informationen über die Leistungen des Versorgungswerks und der Signal Iduna. Alternativ können Sie sich per E-Mail an handwerk@signal-iduna.de wenden.

 

Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Hoffmanns
Tel. 06441 44 72 800
E-Mail: s.hoffmanns@khldk.de

Teaserbild: © Tomasz Zajda / Fotolia